Ein Baubetreuer übernimmt, wie bereits erwähnt, die technische und finanzielle Vertretung des Bauherren und kümmert sich um die Umsetzung der jeweiligen Vorstellungen. Dabei kann ein Baubetreuer für die Betreuung aller handwerklichen Tätigkeiten beauftragt werden, weiß Clemens Planung + Baubetreuung. Aber auch die Aufsicht über nicht-handwerkliche Arbeiten werden von solchen Firmen übernommen.
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Zu den handwerklichen Tätigkeiten eines Baubetreuers zählen:
Teilnahme an Ausschreibungen
Koordination und Beantragung von Genehmigungen
Abnahme der einzelnen Bauabschnitte
Begleitung bei der Komplettabnahme am Ende des Baus.
Überwachung der Bauphasen und -leistungen
Koordination und Beauftragung von am Bau beteiligten Firmen.
Zu den nicht-handwerklichen Aufgaben gehören:
Die Aufstellung eines Finanzplans.
Das Einholen von Angeboten.
Angebotsvergleich und Preisverhandlungen.
Wirtschaftlichkeitsprüfung für Projekte, die später vermietet werden sollen.
Beantragen von staatlichen Förderungen.
Abwicklungen von Zahlungen an beteiligte Unternehmen.
Welcher Vertrag genau zwischen einem Bauherrn und der beauftragten Baubetreuungs-Firma ausgehandelt wird, hängt von den gewünschten Leistungen ab. In der Regel wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Dieser beruht auf einem Dienstvertrag, wenn lediglich nicht-handwerkliche Aufgaben erfüllt werden sollen. Wird die Baubetreuung noch mit den handwerklichen Aufgaben betraut, muss ein Werkvertrag geschlossen werden, schildert Clemens Planung + Baubetreuung.